Feb 24, 2014 14:58
10 yrs ago
English term

limitation of inheritance certification

English to German Law/Patents Law (general) Erbrecht
Es geht um ein Dokument, das u.a. vorgelegt werden muss, wenn man Erbe eines Firmeninhabers oder Firmenteilhaber ist (in den Vereinigten Arabischen Emiraten).

Discussion

Katja Schoone Feb 24, 2014:
@ Claus Ja, das meinte ich. Ging vom Handy aus nicht so optimal ;-)
Claus Sprick Feb 24, 2014:
ja, offenbar gängig, "Limitation of Inheritance Attestation" siehe 3.6 unter http://www.qatarembassy.gr/index.php?page=articles&sub_categ...

Website der Botschaft Berlin ist leider down; ich würde da mal anrufen
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Verei...

Möglicherweise geht es um eine gerichtliche Bestätigung der *auf bestimmte Erben beschränkten* Erbfolge - die könnte sich, was Gesellschaftsanteile angeht, auch aus der Satzung ergeben.
illichmann (asker) Feb 24, 2014:
Wenn ich mehr Kontext hätte, würde ich in angeben bzw. vielleicht selbst auf eine Lösung kommen. Der mangelnde Kontext ist ja gerade mein Problem und ich dachte, dass jemand vielleicht öfter mit diesen Dingen zu tun hat und mir weiterhelfen kann. In VAE scheint das ein gängiger Begriff zu sein.
Claus Sprick Feb 24, 2014:
Fortsetzung Beschränkungen dieser Art bestehen.

Bleibt ohne Kontext aber Kaffeesatzleserei.
illichmann (asker) Feb 24, 2014:
Der ganze Satz (im Absatz "Erforderliche Unterlagen" lautet: "Limitation of Inheritance and powers of attorney authenticated by the Court." - Irgendwie ist mir das Wort "certification" irrtümlich dahinein Hineingerutscht. Sorry.
Claus Sprick Feb 24, 2014:
@Katja Du meinst: Ablauf der (Erbscheins-)Antragsfrist?
Könnte sein, vgl.
It is also pertinent to note that as per the Civil Code, the property rights located in the territory of the UAE which belong to an expatriate having no heir shall become vested with the state. Consequently, in the event of a **delay in complying with the above procedures**, chances are likely that the estate of the deceased becomes vested with the state.
http://www.mondaq.com/x/90942/Contract of Employment/Inherit...

Alles möglich - die Urkunde scheint allerdings richtig "(Issuing of) legal Inheritance limitation" zu heißen, was immer das sein soll, vgl.
http://ae.linkedin.com/in/alialkasser

Möglicherweise gibt es in den UAE auch eine gesetzliche Beschränkung der Testierfreiheit wie in Frankreich (quotité disponible / réserve légale), d.h. wenn man Frau und/oder Kinder hat, kann man nicht über seinen ganzen Nachlass durch Testament frei verfügen; eine bestimmte Quote muss auf jeden Fall den gesetzlichen Erben verbleiben. Würde mich aber wundern, denn mit frz. Recht hat man in den UAE meines Wissens wenig am Hut.

Die Urkunde könnte jedenfalls besagen, dass keine bzw. welche
Katja Schoone Feb 24, 2014:
@ Klaus. Na ja nicht der Schein selbst, aber evtl Die Antragsfrist.
Claus Sprick Feb 24, 2014:
Wir brauchen wirklich mehr Kontext @Katja: ein Erbschein verjährt nicht, und einen befristeten kann ich mir auch nicht vorstellen - entweder ist man Erbe und bleibt es dann auch, oder nicht.
Katja Schoone Feb 24, 2014:
evtl. Verjährung/Befristung des Erbscheins
Claus Sprick Feb 24, 2014:
möglicherweise geht es um einen gegenständlich beschränkten Erbschein (vgl. § 2369 BGB) - limitation wäre aber eine solche Beschränkung, nicht das Dokument
Katja Schoone Feb 24, 2014:
Den ganzen Satz bitte.
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