Feb 24, 2014 14:58
10 yrs ago
English term
limitation of inheritance certification
English to German
Law/Patents
Law (general)
Erbrecht
Es geht um ein Dokument, das u.a. vorgelegt werden muss, wenn man Erbe eines Firmeninhabers oder Firmenteilhaber ist (in den Vereinigten Arabischen Emiraten).
Discussion
Website der Botschaft Berlin ist leider down; ich würde da mal anrufen
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Verei...
Möglicherweise geht es um eine gerichtliche Bestätigung der *auf bestimmte Erben beschränkten* Erbfolge - die könnte sich, was Gesellschaftsanteile angeht, auch aus der Satzung ergeben.
Bleibt ohne Kontext aber Kaffeesatzleserei.
Könnte sein, vgl.
It is also pertinent to note that as per the Civil Code, the property rights located in the territory of the UAE which belong to an expatriate having no heir shall become vested with the state. Consequently, in the event of a **delay in complying with the above procedures**, chances are likely that the estate of the deceased becomes vested with the state.
http://www.mondaq.com/x/90942/Contract of Employment/Inherit...
Alles möglich - die Urkunde scheint allerdings richtig "(Issuing of) legal Inheritance limitation" zu heißen, was immer das sein soll, vgl.
http://ae.linkedin.com/in/alialkasser
Möglicherweise gibt es in den UAE auch eine gesetzliche Beschränkung der Testierfreiheit wie in Frankreich (quotité disponible / réserve légale), d.h. wenn man Frau und/oder Kinder hat, kann man nicht über seinen ganzen Nachlass durch Testament frei verfügen; eine bestimmte Quote muss auf jeden Fall den gesetzlichen Erben verbleiben. Würde mich aber wundern, denn mit frz. Recht hat man in den UAE meines Wissens wenig am Hut.
Die Urkunde könnte jedenfalls besagen, dass keine bzw. welche