Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Anlassabfrage
French translation:
consultation exceptionnelle/extraordinaire par voie électronique
Added to glossary by
Wolfgang HULLMANN
Oct 1, 2018 17:07
5 yrs ago
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German term
Anlassabfrage
German to French
Bus/Financial
Law: Taxation & Customs
Bundeszentralamt für Steuern
Suite à l’ouverture d'un compte, la Postbank envoie également des "Hinweise" au client, entre autres sur la transmission de ses données à caractère personnel: "Die Postbank wird 2 ½ Monate nach Produktabschluss die ***Anlassabfrage*** starten." Ce terme est utilisé par le Bundeszentralamt für Steuern. Voici la très belle phrase que ne peut inventer qu'une administration fiscale :
"Ab wann ist ein Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) zu verwenden, das der Kirchensteuerabzugsverpflichtete bei der Anlassabfrage erhalten hat?
Bei Kapitalerträgen aus Versicherungsverträgen muss der Kirchensteuerabzugsverpflichtete das aufgrund einer Anlassabfrage erhaltene KiStAM im Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalerträge zum Ansatz zu bringen. Das mittels der Anlassabfrage erhaltene KiStAM ist solange zu verwenden, bis das BZSt auf eine ggf. weitere Anlassabfrage antwortet. Nutzt der Kirchensteuerabzugsverpflichtete die Möglichkeit, Anlassabfragen an das BZSt zu richten, hängt der Zeitpunkt der Berücksichtigung des erhaltenen KiStAM von den innerbetrieblichen Abläufen des Kirchensteuerabzugsverpflichteten ab.
Bitte beachten Sie: Das aus einer Anlassabfrage erhaltene Merkmal darf frühestens ab dem Zeitpunkt, auf den die Anlassabfrage gerichtet war und nicht für davor liegende Zeiträume verwendet werden."
(source : https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Fragen...
Des idées ?
"Ab wann ist ein Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) zu verwenden, das der Kirchensteuerabzugsverpflichtete bei der Anlassabfrage erhalten hat?
Bei Kapitalerträgen aus Versicherungsverträgen muss der Kirchensteuerabzugsverpflichtete das aufgrund einer Anlassabfrage erhaltene KiStAM im Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalerträge zum Ansatz zu bringen. Das mittels der Anlassabfrage erhaltene KiStAM ist solange zu verwenden, bis das BZSt auf eine ggf. weitere Anlassabfrage antwortet. Nutzt der Kirchensteuerabzugsverpflichtete die Möglichkeit, Anlassabfragen an das BZSt zu richten, hängt der Zeitpunkt der Berücksichtigung des erhaltenen KiStAM von den innerbetrieblichen Abläufen des Kirchensteuerabzugsverpflichteten ab.
Bitte beachten Sie: Das aus einer Anlassabfrage erhaltene Merkmal darf frühestens ab dem Zeitpunkt, auf den die Anlassabfrage gerichtet war und nicht für davor liegende Zeiträume verwendet werden."
(source : https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Fragen...
Des idées ?
Proposed translations
(French)
3 | consultation exceptionnelle/imprévue par voie électronique | Andrea Roux |
Proposed translations
1 hr
Selected
consultation exceptionnelle/imprévue par voie électronique
Erklärungen dazu findet man auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern und im Blog des Handelsblatts:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Info_A...
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2015/08/14/fallstri...
Daraus entnehme ich, dass der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete (Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Genossenschaften sowie Kapitalgesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter) jedes Jahr zwischen dem 1.9. und dem 31.10 im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern das KiStAM (Kirchensteuerabzugsmerkmal) für Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abfragen muss. Das nennt man die Regelabfrage.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, außerplanmäßige, elektronische Abfragen (sogenannte Anlassabfragen) zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass nach der Regelabfrage erfolgte Konfessionsänderungen oder Neubegründungen von z.B. Gesellschaftsverhältnissen im Rahmen des Kirchensteuerabzugs auch berücksichtigt werden.
Ich würde Anlassabfrage vielleicht mit **consultation exceptionnelle/imprévue par voie électronique** übersetzen (Regelabfrage = consultation régulière)
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Info_A...
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2015/08/14/fallstri...
Daraus entnehme ich, dass der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete (Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Genossenschaften sowie Kapitalgesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter) jedes Jahr zwischen dem 1.9. und dem 31.10 im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern das KiStAM (Kirchensteuerabzugsmerkmal) für Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abfragen muss. Das nennt man die Regelabfrage.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, außerplanmäßige, elektronische Abfragen (sogenannte Anlassabfragen) zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass nach der Regelabfrage erfolgte Konfessionsänderungen oder Neubegründungen von z.B. Gesellschaftsverhältnissen im Rahmen des Kirchensteuerabzugs auch berücksichtigt werden.
Ich würde Anlassabfrage vielleicht mit **consultation exceptionnelle/imprévue par voie électronique** übersetzen (Regelabfrage = consultation régulière)
Note from asker:
Danke für die ausführl. Erläuterungen! |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Nach diesen Erklärungen scheint mir der Vorschlag von Ihnen gut zu passen. Habe für den Glossareintrag auch den von Gisela Vigy berücksichtigt, der ebenfalls zutreffend erscheint."
Discussion